Die Urkunde ist echt, wenn der tatsächliche Urheber und der aus ihr ersichtliche Aussteller (Anscheinsaussteller) identisch sind. Die Urkunde ist unecht (falsch, gefälscht), wenn sie nicht von dem aus ihr ersichtlichen Aussteller, sondern von einem Anderen stammt, bzw. wenn sie den Anschein erweckt, sie rühre von einer anderen Person als ihrem tatsächlichen Urheber her. Urkundenfälschung ist mit anderen Worten Täuschung über die Identität ihres Urhebers. Auszugehen ist hierbei von der Geistigkeitstheorie (Aussteller ist derjenige, der auf der Urkunde bei normativer Betrachtung als geistiger bzw. materieller Urheber sein soll;