_ G.________ gewährte dem Beschuldigten ein Darlehen über CHF 10‘000.00 in der Meinung, er würde es gewinnbringend investieren. Investitionen tätigte der Beschuldigte mit diesem Betrag nicht. Er täuschte folglich auch G.________ über den Verwendungszweck des Darlehens. Ferner gab sich der Beschuldigte gegenüber G.________ wahrheitswidrig als wohlhabender, aus reicher Familie stammender und erfolgreicher Geschäftsmann aus (vgl. Ausführungen unter Ziff. 13.2 hiervor). Er benutzte das Vertrauen, das G.________ ihm entgegenbrachte.