Die Darlehenssumme von CHF 100‘000.00 blieb verlustig. Entsprechend den obigen Ausführungen ist auch hier von einem tatbestandsmässigen Schaden auszugehen, zumal das Aktienzertifikat der I.________AG am Eintritt des Schadens nichts ändert. Der Beschuldigte handelte zweifellos direktvorsätzlich und mit Bereicherungsabsicht. Es hat ein Schuldspruch betreffend Betrug zum Nachteil von F.________ zu erfolgen. 13.4 Subsumtion betreffend C.________ Der Beschuldigte liess C.__