Weitere CHF 49‘000.00 übergab F.________ dem Beschuldigten, in der Annahme, er werde das Geld gewinnbringend in Kunst investieren. Der Beschuldigte täuschte folglich auch F.________ über den Verwendungszweck der Darlehen, zumal nie Investitionen in einen Managed Account oder in Kunstgegenstände erfolgten oder geplant waren. Vielmehr verbrauchte der Beschuldigte auch diese Gelder für seine privaten Bedürfnisse. Der Beschuldigte errichtete auch betreffend F.________ ein ganzes Lügengebäude, indem er vorgab, wohlhabend und erfolgreich zu sein. Er baute gegenüber F._____