der von D.________ beabsichtigte Zweck der Darlehen (gewinnbringende Investitionen in Tradingkonto und Kunstgegenstände), den der Beschuldigte durch die Täuschung setzte, nicht erreicht wurde. In subjektiver Hinsicht handelte der Beschuldigte mit direktem Vorsatz und Bereicherungsabsicht. Als einziger Zweck der Darlehen diente die Finanzierung des luxuriösen Lebensstils des Beschuldigten. Mangels Investitionen konnte der Be-