Er erzielte kein Einkommen, war verschuldet und ohne Vermögen. Er lebte keineswegs von seinen erfolgreichen Investitionen im Finanzmarkt, sondern ab September 2011 ausschliesslich von Darlehen und finanzieller Unterstützung seiner Freunde (einzig in der Zeit vom 12.4.2011 bis zum 24.8.2011 erfolgten vereinzelte Gutschriften als Provision für seine Akquisen von der I.________AG und vom 25.1.2011 bis zum 27.9.2011 von der Arbeitslosenkasse; pag. 780 ff.). D.________, die sich erstmals alleine mit finanziellen Begebenheiten auseinandersetzen musste, vertraute dem Beschuldigten.