__ vor, erfolgreich Investitionen im Anlagebereich zu tätigen. Er könne damit das ihr anlässlich der Scheidung ausbezahlte Geld vermehren. Der Beschuldigte präsentierte sich gegenüber D.________ als wohlhabender, aus guter Familie stammender, weltgewandter Mann mit besten Beziehungen in Diplomatenkreisen und als erfolgreicher Finanzexperte, der bei der I.________AG in Zürich arbeitet. In Tat und Wahrheit stand es allerdings finanziell schlecht um den Beschuldigten. Er erzielte kein Einkommen, war verschuldet und ohne Vermögen.