13.2 Subsumtion betreffend D.________ Der Beschuldigte spiegelte D.________ vor, EUR 200‘000.00 in einem Managed Account der I.________AG sowie weitere CHF 50‘000.00 für einen Kunstkauf zu verwenden, um für sie einen Gewinn zu erwirtschaften. Er täuschte D.________ folglich über den Verwendungszweck der Darlehen, zumal der Beschuldigte nie solche Investitionen beabsichtigt oder getätigt hatte. Er benötigte die Darlehen einzig zur Finanzierung seiner täglichen Bedürfnisse und seines luxuriösen Lebensstils.