13. Zum Betrug und zur Gewerbsmässigkeit (Art. 146 Abs. 1 und Abs. 2 StGB) 13.1 Theoretische Ausführungen Betreffend die theoretischen Ausführungen zum gewerbsmässigen Betrug nach Art. 146 Abs. 1 und Abs. 2 StGB kann auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 1427 ff., S. 59 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegrünung). Ergänzend hält die Kammer Folgendes fest: Im Rahmen der Beurteilung der Arglistigkeit eines Verhaltens geht es nicht an, denjenigen Täter zu privilegieren, der sich äusserst naive und unerfahrene Opfer aussucht und diese täuscht.