Dabei handelt es sich wiederum um drei vermeintliche Auszüge aus dem Konto des Beschuldigten bei der N.________Bank. Zur Erklärung dieser Auszüge schrieb der Beschuldigte F.________, aufgrund des noch niedrigen Kurses von 1.2212 sei der Einstiegspreis noch nicht erreicht worden. Bei einem Verkauf würde daher ein negatives Ergebnis realisiert (pag. 494). Die Auszüge sind ebenfalls auf die Darlehen von F.________ angepasst und stimmen mit den Erklärungen des Beschuldigten überein. Auf den Auszügen ist die Kontonummer ________ aufgeführt, die F.________ bereits auf ihren Darlehensverträgen angegeben worden war.