31 Z. 419 f.). Kurz später führte er allerdings aus, nicht mehr zu wissen, was er mit den CHF 10‘000.00 gemacht habe (pag. 410, Z. 492). Auf weitere Fragen zur angeblichen Investition, dem Grund für die nicht erfolgte Rückzahlung und den Widersprüchen zu den objektiven Beweismitteln antwortete der Beschuldigte nur noch ausweichend oder mit «ich weiss nicht» (pag. 410, Z. 498 ff.; pag. 411, Z. 509 ff.; pag. 412, Z. 546 ff.).