Der Beschuldigte schrieb G.________ zudem am 4.12.2014, bei einem vorzeitigen Ausstieg würde sie CHF 7‘224.00 Minus machen (pag. 529). Den Nachrichten ist im Übrigen deutlich zu entnehmen, dass zwischen den Beiden von einer Anlage in einem Tradingkonto die Rede war: «Ich kann nicht mehr warten und schlage dir vor vom tradingkonto das besagte geld zu deblockieren» (pag. 529, SMS vom 3.12.2014; vgl. auch SMS vom 17.11.2014, pag. 532 und 26.11.2014, pag. 529). Den SMS Kontakten ist ferner ein freundschaftliches Verhältnis zu entnehmen. Oftmals endeten die Nachrichten mit «kiss» oder «love» (pag. 529 ff.). Der Beschuldigte sagte auch betreffend G.________