Der Beschuldigte hielt G.________ hin, als sie das Geld zurückforderte. Zuerst erklärte er ihr, er werde am morgigen Tag mit Verlust verkaufen (pag. 533, SMS vom 2.11.2014). Danach schrieb er während Tagen nicht mehr zurück. Am 17.11.2014 meldete er sich wieder bei G.________ und erklärte ihr, er sei in Luxemburg, um das Geld zu holen. «Sie» hätten das Geld nicht ausbezahlt, weil er es vom «TK» (wohl Tradingkonto) auf «________» (wohl R.________AG) und «dann weiter mit Umrechnung EUR auf ________ (wohl für P.________AG)» überwiesen habe. Es dauere daher noch eine Zeit mit der Auszahlung (pag. 532, SMS vom 17.11.2014). Während Tagen hielt der Beschuldigte G.____