Ferner schilderte G.________ die Kontakte zum Beschuldigten und die Entstehung des Darlehens über CHF 10‘000.00 ausführlich und nachvollziehbar: Der Beschuldigte habe ihr erklärt, «wie das mit dem Euro» funktioniere. Er habe ihr gesagt, er habe seinen Computer so eingestellt, dass er bei gewissen Limiten kaufe oder verkaufe. Das könne mehrmals pro Tag wechseln. Der Gewinn komme dann immer zum Kapital hinzu und könne wieder neu investiert werden. G.________ gab auch offen zu, der Beschuldigte habe ihr erklärt, das man das Geld verlieren könne (pag. 523, Z. 92 ff.), von einem Verlust sei aber nie die Rede gewesen.