11. Konkrete Würdigung betreffend G.________ (Ziff. 1.4 der Anklageschrift) 11.1 Zu den Darlehensverträgen Nachdem der Beschuldigte bereits im Jahr 2012 ein Darlehen mit G.________ abgeschlossen und gewinnbringend zurückbezahlt hatte (vgl. pag. 226 f.), schloss er am 3.6.2014 einen weiteren Darlehensvertrag über CHF 10‘000.00 mit G.________ ab (pag. 228). Unbestrittenermassen übergab G.________ dem Beschuldigten den Betrag von CHF 10‘000.00 in bar. 11.2 Zur Aussagenwürdigung In Übereinstimmung mit den Ausführung der Vorinstanz (pag.