Betreffend die Ausführungen zu seiner Stellung bei der I.________AG kann wiederum auf das bereits unter Ziff. 8.2 Gesagte verwiesen werden. Der Beschuldigte bestätigte, gegenüber C.________ ausgeführt zu haben, er sei im Finanzbereich tätig (pag. 412, Z. 573). 10.3 Schlussfolgerung und erstellter Sachverhalt Der Beschuldigte ging bei C.________ mit dem üblichen modus operandi vor. Er baute zuerst ein freundschaftliches Vertrauensverhältnis auf. C.________ befand sich in einer schwierigen Situation, zumal er gerade seinen Vater verloren hatte. Der Beschuldigte präsentierte sich gegenüber C.____