208, Z. 74 ff.). Auf dem Vertrag vom 13.2.2013 war sogar explizit vom «Managed Account» die Rede, mit welchem erneut begonnen werden solle (pag. 214). Die widersprüchlichen und ausweichenden Aussagen des Beschuldigten vermögen nicht zu überzeugen und widersprechen den Kontounterlagen. Es ist vielmehr ersichtlich, dass der Beschuldigte auch das Geld von C.________ dazu benutzte, private Ausgaben zu bezahlen und nie in ein Tradingkonto investierte – auch nicht auf den Namen von AJ.________. Der Beschuldigte machte geltend, die weiteren CHF 7‘000.00 von C.________ habe er für den Kauf eines Bildes benötigt.