414, Z. 640). In seiner Einvernahme anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung resignierte der Beschuldigte auf Vorhalt seiner Bargeldbezüge und sagte: «Wenn Sie das so sagen, dann wird es so stimmen». Auf Frage, wo man sehen könne, dass die zweite Tranche auf das Tradingkonto einbezahlt worden seien, erklärte er, «ich weiss es nicht mehr» (pag. 1293, Z. 3 und Z. 7).