207, Z. 22 ff.). Der Beschuldigte habe ihm gegenüber zudem eine PowerPoint Präsentation gezeigt, bei welcher ein Gewinn bzw. ein aktueller Wert im sechsstelligen Bereich ersichtlich gewesen sei (pag. 503 f., Z. 195 ff.; der Beschuldigte bestätigte, C.________ einen Auszug gezeigt zu haben, pag. 286, Z. 66 ff. – beteuerte später jedoch, es habe nichts mit dem Tradingkonto zu tun gehabt, pag. 415, Z. 657 f.). In den Akten befindet sich ein Auszug der N.________Bank, der auf C.________ angepasst wurde. Die Beträge von CHF 5‘000.00 und die Daten der Einzahlung auf das Tradingkonto korrelieren mit den effektiven Darlehenssummen und den tatsächlichen Daten der Überweisungen (vgl. pag.