26 Kontakten mit dem Beschuldigten überein. Am 9.9.2014 bestätigte der Beschuldigte in einer Nachricht, die CHF 7‘000.00 nur für zwei Wochen behalten zu wollen (pag. 510). Den Nachrichten kann ferner entnommen werden, wie der Beschuldigte Druck ausübte, damit die Überweisung möglichst schnell erfolgte (pag. 512 ff.) und er, als es um die Rückzahlung der CHF 7‘000.00 ging, C.________ hinhielt. Er gab vor, Fehler bei der Überweisung gemacht zu haben, daher sei das Geld noch nicht auf dem Konto von C.________ gutgeschrieben worden (pag.