208, Z. 71 ff.). Entgegen den Ausführungen des Beschuldigten geht die Kammer davon aus, er habe C.________ eine risikoarme Anlage versprochen. C.________ schilderte eindrücklich, ähnlich wie bereits die anderen Geschädigten, wie ihm der Beschuldigte das Risiko der Anlage erklärt habe: Der Beschuldigte habe ihm erklärt, er müsse ihm das Geld geben und er würde es dann bei seiner privaten Geldeinlage bei der I.________AG einfliessen lassen, weil er dort Vorteile wie ein Partner geniesse. Die Anlagen der Partner seien gegen negative Entwicklungen gesichert (pag. 500, Z. 37 ff.; pag. 504, Z. 204 f.).