Er sei auch von der Wohnung des Beschuldigten beeindruckt gewesen. Der Beschuldigte habe ihm oft Bilder auf seinem Handy gezeigt, auf welchen Prominente zu sehen gewesen seien (pag. 500, Z. 16 ff.). Der Beschuldigte habe ihm dann vorgeschlagen, Geld bei ihm anzulegen und mit einem Betrag anzufangen, den er sich habe leisten können. Der Beschuldigte habe erklärt, der Betrag solle möglichst hoch sein, damit die Rendite vielversprechender sei. Er habe maximal CHF 5‘000.00 zahlen können, weshalb es zum ersten Darlehensvertrag über CHF 5‘000.00 gekommen sei (pag. 501, Z. 72 ff.).