25 (pag. 870). Das Geld wurde gleichentags im Umfang von CHF 5‘612.30 zur Begleichung offener Kreditkartenschulden verbraucht. Ferner erfolgten zahlreiche Bar- geld- und Kartenbezüge bis bereits am 30.9.2014 der Kontostand wieder nur CHF - 4.42 betrug (pag. 870 f.). 10.2 Zur Aussagenwürdigung Die Kammer kann sich der Würdigung der Aussagen von C.________ durch die Vorinstanz anschliessen (pag. 1405, S. 36 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).