Denn nach der ersten Gutschrift vom 26.9.2012 betrug der Kontostand bereits am 2.10.2012 wieder CHF -2.25, ohne dass eine andere Gutschrift erfolgt wäre. Nach der Gutschrift vom 11.2.2013 erfolgte eine weitere Gutschrift der I.________AG (Teilrückzahlung Darlehen) und am 22.4.2013 war der Kontostand wieder bei CHF -28.34 – beide Male wurden im Zeitraum zwischen Gutschrift und Minussaldo keine Überweisungen auf ein Tradingkonto vorgenommen. Im Übrigen erfolgte auf dem Privatkonto des Beschuldigten bei der T.________AG am 11.9.2014 eine Gutschrift von C.________ in der Höhe von CHF 7‘000.00