Die beiden Verträge stehen dem Wortlaut nach damit offensichtlich im Zusammenhang mit einem Managed Account. Nachdem die Beträge von je CH 5‘000.00 von C.________ am 26.9.2012 sowie am 11.2.2013 auf dem Schweizerfrankenkonto der P.________AG des Beschuldigten gutgeschrieben wurden, erfolgten jeweils diverse Kartenbezüge und vom Beschuldigten wurden Rechnungen bezahlt (pag. 788 ff.; pag. 797 ff.). Eine Überweisung auf das Tradingkonto des Beschuldigten bei der N.________Bank ist nicht auszumachen.