Er baute ein Vertrauensverhältnis zu F.________ auf und nutzte ihre damalige finanzielle Situation aus – sie hätte einem Bekannten in Italien ein Darlehen zurückzahlen sollen. Erst nachdem F.________ über Rechtsanwalt AH.________ beim Beschuldigten Druck aufsetzte, zahlte er ihr CHF 49‘000.00 zurück – mit dem Geld, das er von D.________ erhalten hatte. Die Kammer erachtet den angeklagten Sachverhalt nach Ziff. 1.2 der Anklageschrift folglich (pag. 1196 ff.) als erstellt.