24 den. Der Beschuldigte behauptete, zum Zeitpunkt der Darlehen von F.________ sei er Senior Client Executive bei der I.________AG gewesen (pag. 189, Z. 28). 9.3 Schlussfolgerung und erstellter Sachverhalt Nach dem Gesagten vermögen die Aussagen des Beschuldigten betreffend F.________ nicht zu überzeugen. Die glaubhaften Aussagen von F.________ selbst sowie die objektiven Beweismittel zeigen deutlich, dass der Beschuldigte die Darlehensbeträge von F.________ nie für Investitionen benutzte, sondern für Rückzahlungen von Darlehen (CHF 70‘000.00 zuhanden G._