Bezeichnenderweise erhielt er jedoch am 16./17.4.2014 insgesamt CHF 50‘000.00 von D.________ und machte umgehend danach Bareinzahlungen bei der Q.________AG (vgl. Ausführungen Ziff. 8.1 f. hiervor). Betreffend die Ausführungen zu seiner Stellung bei der I.________AG und dem Wert der Inhaberaktien kann auf das bereits unter Ziff. 8.2 Gesagte verwiesen wer-