23 ausweichender wurden seine Aussagen. Auf Vorhalt seines Kontoauszugs der P.________AG, auf welchem das Geld von F.________ gutgeschrieben und sukzessive durch ihn bezogen wurde, sagte der Beschuldigte nur ausweichend aus (pag. 252, Z. 209 ff.; pag. 253, Z. 244 ff.). Die angeblichen Investitionen auf sein Tradingkonto lassen sich zudem mit den Kontoauszügen widerlegen. Es kann ferner keinesfalls die Rede davon sein, der Eurokurs sei in den Jahren 2012/2013 eingebrochen, so dass wesentliche Verluste oder Gewinne effektiv hätten erzielt werden können (vgl. Ausführungen unter Ziff. 7.1 hiervor).