1291, Z. 25). Der Beschuldigte behauptete folglich zu Beginn des Strafverfahrens immer wieder, die Gelder von F.________ auf seinem Tradingkonto angelegt zu haben. Er bestätigte auch explizit, mit dem auf den Darlehensverträgen angegebenen Managed Account von F.________ sei ein Tradingkonto, das auf seinen Namen laute gemeint gewesen (pag. 194, Z. 249 ff.). In der zweiten polizeilichen Einvernahme vom 19.2.2015 führte der Beschuldigte sodann aus, er möchte seine Aussagen, er habe das Geld auf das Tradingkonto überwiesen, korrigieren. Er habe das Geld investiert, in Trading und Anlageformen. Er wisse aber nicht mehr, auf welches Tradingkonto (pag. 248, Z. 25 ff.).