Bei den fraglichen Dokumenten handelt es sich um drei Auszüge aus seinem Konto bei der N.________Bank. Zur Erklärung der Auszüge schrieb der Beschuldigte F.________, aufgrund des noch niedrigen Kurses von 1.2212 sei der Einstiegspreis noch nicht erreicht worden. Bei einem Verkauf würde daher ein negatives Ergebnis realisiert (pag. 494). Die Auszüge sind auf die Darlehen von F.________ angepasst und stimmen mit den Erklärungen des Beschuldigten überein. Zwar ist auf den fraglichen Auszügen nicht «N.________Bank» geschrieben, allerdings ist die Kontonummer ________ aufgeführt, die F.________ bereits in den Darlehensverträgen erhalten hatte (pag.