Er habe mehrmals erwähnt, dass ihn W.________ oft zum Mittagessen in Zürich besuche – er habe sich beschwert, W.________ wolle danach immer am See spazieren gehen, er aber keine Zeit dafür habe. Er habe detailreich und in allen Facetten von seiner Arbeit erzählt. F.________ habe daraufhin W.________ gefragt, ob es wahr sei, dass er den Beschuldigten oft bei der Arbeit besuche. W.________ habe dies bestätigt. Sie habe auch mal die Nummer auf der Visitenkarte des Beschuldigten angerufen und man habe ihr gesagt, er sei gerade in einem Meeting. Das sei jedoch glaublich nach den Darlehen gewesen (pag. 458, Z. 66 ff.).