21 nehmer und interessanter Mensch gewesen und man habe immer etwas Interessantes zu Sprechen gehabt (pag. 462, Z. 273 ff.). Offensichtlich bestand zwischen dem Beschuldigten und F.________ folglich eine tiefe Freundschaft. Auch der Lebenspartner von F.________ war mit dem Beschuldigten befreundet – er selbst überwies für F.________ CHF 9‘000.00 an den Beschuldigten (pag. 794). F.________ erklärte nachvollziehbar, der Beschuldigte habe ihr viel von seinen Arbeiten in Zürich und dem Vermögen, das W.________ bei ihm gemacht habe, erzählt. Er habe mehrmals erwähnt, dass ihn W.______