Der Beschuldigte baute bereits über ein Jahr vor Abschluss der Darlehensverträge ein Vertrauensverhältnis zu F.________ auf. F.________ führte aus, sie habe den Beschuldigten im Dezember 2011 über ihre Freundin kennengelernt. Es sei eine richtige Freundschaft geworden, auch zwischen dem Beschuldigten und ihrem Lebenspartner. Sie hätten sich immer wieder getroffen (pag. 457, Z. 16 ff.). Sie habe nicht damit gerechnet, betrogen zu werden, weil der Beschuldigte in Bern eingebettet gewesen sei (pag. 459, Z. 101 f.). Sie haben ihm vertraut und ihn als Fachmann betrachtet (pag. 461, Z. 248).