Denn F.________ konnte nachvollziehbar erklären, CHF 100‘000.00 seien für sie sehr viel Geld. Sie könne einen solchen Betrag nicht einfach «herausschmeissen». Aber der Beschuldigte habe ihr von seinem reichen Elternhaus, seinem Einkommen, seinen Reisen erzählt und sie seien befreundet gewesen. Er habe ja einen Freund und eine schöne Wohnung gehabt (pag. 458, Z. 96 ff.). Er habe ihr versichert, dass kein Risiko bestehe (pag. 461, Z. 213 ff.; pag. 461, Z. 221). Der Beschuldigte baute bereits über ein Jahr vor Abschluss der Darlehensverträge ein Vertrauensverhältnis zu F.___