und CHF 20‘000.00 von ihr selbst, pag. 794) auf dem Konto des Beschuldigten bei der P.________AG hob der Beschuldigte wiederum grössere Beträge vom Konto ab, bezahlte Rechnungen und benutzte seine Bankkarte für Alltagsgeschäfte (pag. 794 ff.). Als der Saldo am 8.2.2013 wieder gegen CHF 0.00 war (pag. 796), überwies F.________ erneut CHF 20‘000.00 an den Beschuldigten (pag. 797). Mit den Zusatzverträgen vom 13.1.2013 und vom 11.2.2013 wurde Folgendes vereinbart: «[…] Sobald das Geld dem Konto N.________ Bank ________ (von diesem Konto wird es ebenfalls an Frau F.______