19 tere Personen. Der Beschuldigte investierte die CHF 50‘000.00 nicht in Kunstgegenstände, sondern leistete damit eine Darlehensrückzahlung an F.________ in der Höhe von CHF 49‘000.00. Nach dem Gesagten erachtet die Kammer den angeklagten Sachverhalt als erstellt (vgl. Ziff. 1.1 der Anklageschrift, pag. 1195 f.).