_ glaubte und vertraute dem Beschuldigten. Dieser präsentierte sich erfolgreich als wohlhabender Geschäftsmann und Finanzexperte, der für die I.________AG arbeitet. Die objektiven Beweismittel bezeugen schliesslich, dass die EUR 200‘000.00 vom Beschuldigten nicht angelegt wurden. Vielmehr verbrauchte der Beschuldigte dieses Geld für seine Alltagsgeschäfte, Rechnungen und Darlehenszahlungen an wei-