Zudem verkaufte er die 300 Aktien zu einer Zeit, als er bereits EUR 200‘000.00 von D.________ erhalten hatte. Er verzichtete darauf, D.________ den erhaltenen Kaufpreis für die verkauften Aktien herauszugeben – folglich hatte er nicht im Sinn, die Aktien als Sicherheit für die Darlehen zu benutzen. Dem Beschuldigten wäre es im Übrigen während Monaten offen gestanden, die restlichen Aktien zu verkaufen. Dies tat er nachweislich nicht. Nach dem Gesagten ist folglich unglaubhaft, der Beschuldigte habe von Anfang an geplant, die Aktien zwecks Rückzahlung der Darlehen zu verkaufen. Der Beschuldigte beteuerte immer wieder, zum Zeitpunkt der Darlehen mit D._____