426, Z. 1076 ff.). Bei der erstinstanzlichen Hauptverhandlung sprach der Beschuldigte jedoch erneut davon, es sei beim Darlehen von D.________ um «einen Fonds, einen Managed Account etc.» gegangen (pag. 1290, Z. 34). Auf mehrmalige Fragen, warum er D.________ vorgespielt habe, Gewinne und Verluste zu realisieren, obwohl er ihr Geld nie angelegt habe, gab der Beschuldigte nur ausweichend Antwort (pag. 1295, Z. 34 ff.; pag. 1296, Z. 1 ff.). Auch oberinstanzlich blieb der Beschuldigte vage und sagte ausweichend aus. Es habe eine spezielle Anlageform betroffen, es habe verschiedene Möglichkeiten gegeben, im Fonds- oder Managed Account Bereich (pag. 1560, Z. 18 ff.).