Im Verlauf des Verfahrens konnte oder wollte der Beschuldigte keine konkreten Angaben mehr machen. Auf Frage, wofür die EUR 200‘000.00 gedient hätten, sagte er: «Eine Investition» (pag. 425, Z. 1048 f.), und auf Nachfrage: «um eine Vermehrung anzustreben» (pag. 425, Z. 1052). Es sei nicht konkret vereinbart worden, in einen Fonds oder Managed Account zu investieren. Was er genau mit dem Geld von D.________ gemacht habe, wisse er nicht mehr (pag. 425, Z. 1055 ff.). Auf Vorhalt seiner Bankunterlagen, die keine Investitionen in Anlagen belegten, antwortete der Beschuldigte bei der Staatsanwaltschaft nur noch stereotyp mit «ich weiss nicht» (pag. 426, Z. 1076 ff.).