1279, Z. 12 f.). Ihre Äusserung, das Geld sei für die Ausbildung ihrer Söhne gedacht gewesen und sie würde nicht mit diesem Geld spielen wollen, leuchtet ein (pag. 1277, Z. 29 ff.; pag. 1280, Z. 25 ff.; pag. 1279, Z. 18). Die enge Verbindung zwischen dem Diplomaten W.________ und dem Beschuldigten sowie dessen Auftreten bei repräsentativen Anlässen haben D.________ zusätzlich in aus ihrer Sicht nachvollziehbarer Weise denken lassen, es sei alles in bester Ordnung. Der Beschuldigte habe ihr zudem immer wieder erklärt, die Anlage laufe gut und er habe bereits EUR 9‘000.00 Gewinn gemacht. Er habe ihr dafür sein Handy mit einer Gewinnkur-