Am 27.8.2013 erfolgte eine Gutschrift von EUR 60‘000.00 und am 28.8.2013 eine von EUR 40‘000.00 auf dem Eurokonto des Beschuldigten bei der P.________AG – beides überwiesen von D.________ (pag. 767). Nach den jeweiligen Gutschriften auf den Konten des Beschuldigten bei der P.________AG erfolgten sukzessive Bargeldbezüge, Überträge vom Eurokonto auf das Schweizerfrankenkonto oder umgekehrt sowie Zahlungen von Rechnungen oder Auszahlungen neuer Darlehen (pag. 750 ff.; pag. 764 ff.). Besonders augenfällig ist die Rückzahlung des Darlehens an AF.________ vom 28.8.2013 in der Höhe von EUR 22‘657.50 sowie an AA.