615). Die Geschädigten sprachen im Übrigen deckungsgleich davon, der Beschuldigte habe ein Vertrauensverhältnis aufgebaut, sie angesprochen, Geld auf einem Anlagekonto der I.________AG anzulegen und behauptet, die Anlage sei risikofrei (vgl. nachfolgende Ausführungen zu den konkreten Darlehensverträgen unter Ziff. 8 ff. hiernach).