Die entsprechenden Aussagen der Auskunftspersonen und Geschädigten stimmen denn auch mit den objektiven Beweismitteln überein. Den zahlreichen Fotos des Beschuldigten können seine luxuriöse Garderobe, die noble Wohnungseinrichtung sowie die zahlreichen Anlässe und Reisen entnommen werden, auf welchen er war. Schliesslich befindet sich auch die mehrfach genannte Visitenkarte der I.________AG in den Akten, auf welcher der Beschuldigte als «Senior Client Relations Executive» bezeichnet wird (pag. 615).