12 AF.________ erklärte, der Beschuldigte sei sein Account Manager gewesen und habe mit Devisen gehandelt (pag. 651, Z. 25 ff.). Die Aussagen der Auskunftspersonen decken sich folglich mit jenen der Geschädigten. Der Beschuldigte präsentierte sich gegenüber den obgenannten Personen durchgehend als weltmännisch, gut situiert und als Finanzexperte, der für die I.________AG tätig sei. Die entsprechenden Aussagen der Auskunftspersonen und Geschädigten stimmen denn auch mit den objektiven Beweismitteln überein.