So wie er sich ihr gegenüber präsentiert habe, sei sie nicht von finanziellen Schwierigkeiten ausgegangen (pag. 579, Z. 117 f.). AE.________ erklärte ebenfalls, er sei davon ausgegangen, dass der Beschuldigte viel Geld habe. Er habe sich entsprechend benommen und sei immer sehr elegant gekleidet gewesen. Er sei im Kunsthandel tätig gewesen, stamme aus einem vermögenden Elternhaus und habe einen Erbvorbezug erhalten. Der Beschuldigte habe gute Kontakte zu Diplomatenkreisen gehabt (pag. 585, Z. 113 ff.). AC.________ erklärte, der Beschuldigte sei sehr charmant und immer die interessanteste Person an jeder Party gewesen (pag. 611, Z. 20 f.). Der Beschuldigte habe ihm eine Visitenkarte