In seiner Wohnung effektiv von Wert war allerdings einzig ein Bild von H.________, das von einem Vertreter der Kunstgalerie V.________ auf einen Wert von CHF 700.00 bis CHF 800.00 geschätzt wurde (pag. 731 ff.). Im Übrigen befindet sich das Aktienzertifikat Nr. ________ über 560 Inhaberaktien der I.________AG in den Akten (Nr. ________; pag. 739). Der Beschuldigte war bei der I.________AG seit dem 5.12.2012 beteiligt. Ursprünglich besass er 860 Inhaberaktien der I.________AG, ausmachend 4.3% (vgl. pag. 593 f.). Erst am 5.6.2014 wurde das Aktienzertifikat von 560 Inhaberaktien ausgestellt, ausmachend 2.8% (pag.