Die Einrichtung seiner Wohnung erscheint pompös, schick und teuer, voller Gemälde in alten Bilderrähmen, gehobener Möbel und noblem Tischgedeck. Der Beschuldigte ist auf den Fotos auf zahlreichen Reisen in London, Davon, Paris, Gstaad, teilweise in teuren Restaurants und an (Botschafts-)Anlässen zu sehen. Alles in allem vermitteln die auf den Bildträgern vorhandenen Lebensumstände des Beschuldigten den Eindruck eines gehobenen Lebensstandards und von Reichtum (vgl. Datenträger pag. 1051 f.). In seiner Wohnung effektiv von Wert war allerdings einzig ein Bild von H.________, das von einem Vertreter der Kunstgalerie V._____