hiernach). Einzig am 2.7.2013 und am 4.9.2013 überwies der Beschuldigte je EUR 5‘000.00 auf sein Tradingkonto bei der N.________Bank. Mit dem Betrag von insgesamt EUR 10‘000.00 wurden einige wenige Forextransaktionen durchgeführt. Aus dem Devisenhandel bei der N.________Bank resultierte ein Totalverlust (pag. 958). Den Kreditkartenrechnungen kann im Übrigen entnommen werden, dass sich der Beschuldigte zwischen dem 10.7.2011 und dem 10.7.2014 diverse Male im Ausland – in Graz, Paris, London, Davos, Mailand etc. – aufhielt (pag. 873 ff.).